Dr. Michael Vorbeck

Betreibt die erste virtuelle Zahnarztpraxis Deutschlands.

Ein Vorkämpfer für das Internet im wahrsten Sinne des Wortes ist der Zahnarzt Michael Vorbeck. Er ging im Jahr 1996 mit Informationen über seine Praxis ins World Wide Web und löste damit einen vier Jahre dauernden Rechtsstreit aus, denn die Zahnärztekammer sah in seiner Initiative einen Verstoß gegen das Werbeverbot für Zahnärzte. Michael Vorbeck wurde am 9.11. 1962 in Kirchheimbolanden, Rheinland-Pfalz, geboren. Nach dem Abitur studierte er zunächst zwei Semester Physik und dann Zahnmedizin. Während seines Studiums begann er sich mit einem „Apple 2“ und später einem „Amiga 2000“ mit der Computertechnik zu beschäftigen. Dabei war er ein eifriger Nutzer der Mailboxsysteme. Er promovierte schließlich zum Thema“Computerunterstütztes Lernen in der Fernröntgenseitenanalyse“ und eröffnete 1992 seine Zahnarztpraxis. Das Internet lernte er 1995 kennen. Beeindruckt von Web-Seiten, wie der von Timothy Leary, der 1996 sogar sein eigenes Sterben im Netz übertragen wollte, beschloß Vorbeck, auch eine Präsenz im Internet einzurichten. Als seine Seite im Juni 1996 online ging, auf der er seine Praxis vorstellte und Tips zur Zahngesundheit gab, bekam er allerdings sofort Ärger mit der Zahnärztekammer. Man warf ihm vor, das Werbeverbot für Zahnärzte zu mißachten und beantragte bei Gericht, ihm den Betrieb der Seite zu untersagen. Zwar war man auch dort der Ansicht, daß „Werbung von Zahnärzten im Internet zulässig „ sei, doch die Zahnärztekammer ging in die Berufung. Das Verfahren zog sich schließlich bis zum Oktober des Jahres 2000 hin. Dann kam es zu einer außergerichtlichen Einigung, denn die Zahnärztekammer hatte erkannt, daß das Internet inzwischen zur Normalität geworden war und Vorbeck mit diesem Medium „dem Patienten aktuell und zeitgemäß sachlich-aufklärend Informationen zahnmedizinischen Inhaltes sowie nützliche Informationen über die Inanspruchnahme seiner Praxis“ geben könne.

Beitragsbild: Screenshot der Webseite 1998

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